Fragen & Antworten

Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wurde?

Eine Frage stellen


Fragen und meine dazugehörigen Antworten lesen:

  1. Wie können Sie behaupten, dass Direktkandidaten nicht auf die Erststimme angewiesen sind?

    Derjenige Direktkandidat, welcher im WK56 die meisten Erststimmen erhält, zieht ohne Umwege in den Bundestag ein. Jede Partei stellt vor der Wahl eine sogenannte Landesliste auf. Das errungene Direktmandate aus WK56 wird dann jeweils von den Sitzen des Landesverbandes abgezogen, wenn das Direktmandat von einem Parteikandidaten errungen wird. Alle verbleibenden Plätze kann die Partei mit Kandidaten der Landesliste besetzen. Erzielt zum Beispiel die CDU in Brandenburg zwei Direktmandate und der Landesverband hat aufgrund des Zweistimmenergebnisses Anspruch auf zehn Bundestagssitze, entfallen davon acht auf die Landesliste. Der CDU Direktkandidat im WK56 steht auf Listenplatz sieben der Landesliste. Da nach letzter repräsentativer Wahlumfrage die CDU Brandenburg zehn Abgeordnete entsenden würde, wäre dieser Kandidat über die Landesliste abgesichert, auch wenn er keine Erststimme erhielte, was natürlich unrealistisch ist.

  2. Du würfst den gestandenen Politikern vor, dass sie entscheidungsschwach sind, ohne dass Du schon bewiesen hättest, dass Du stärker bist. Du hast auch noch nicht bewiesen, dass Du unüberhörbar bist bzw. objektiv und echt.

    Entscheidungsschwäche bezieht sich auf das „Nichthandeln“. Es wird keine wissenschaftliche Herangehensweise befördert, somit müssen mangels Fakten auch keine Konsequenzen gezogen werden. Unüberhörbar – im Sinne von nicht zu ignorieren, da Mitglieder des Bundestages (MdB) Rederecht im BT haben. Das kann weder vorher bewiesen noch an Beispielen belegt werden, da seit 1949 kein MdB unabhängig war.

  3. Du müsstest erstmal beweisen, mit diesem Positionspapier, mit deinen Auftritten und mit konkreten Aktionen, mit denen Du den Bürgerinnen und Bürgern zeigst, dass Du nicht nur redest.

    Die knappe Zeit lässt keine massenwirksamen Aktionen vor der Wahl mehr zu, wodurch sich auch nur Aufmerksamkeit erregen ließe, was nutzlos wäre da es nicht zeitnah zu einer politischen Handlungskraft mutieren würde.

  4. Wer ist denn mit "unsere" Bürger" gemeint? Jetzt nur die Ur-Landbevölkerung oder darf sich der Zugezogene auch dazu zählen?

    Das ist Polemik. Diese Wortklauberei ist natürlich Unsinn. Bürger sind alle Personen die im WK56 wohnen oder/und dort wahlberechtigt sind. Auch wenn diese woanders wahlberechtigt sein sollten, würden sie trotzdem in ihren Orten in Brandenburg zur Meinungsbildung beitragen.

  5. Warum muss der Mensch überhaupt eingreifen?

    Seit Menschen sesshaft sind wird durch Bodenbearbeitung die Biodiversität eingeschränkt und durch Viehzucht, zur Eigenversorgung, in die Nahrungskette der Großraubtiere eingegriffen. Da aber Raubtiere Reviere beanspruchten, wurden diese zurückgedrängt, was schon einen Eingriff darstellte. Jetzt kehrt ein Großraubtier zurück, welches anpassungsfähig raumgreifend Reviere besetzt. Ohne Einschränkungen wird das logischerweise wirtschaftliche Verluste zur Folge haben. Die Übertragung von Krankheiten und weitere Gefahren für die Siedlungsräume noch nicht einmal thematisiert…

  6. Warum soll der Wolf überhaupt wieder angesiedelt werden?

    Die Frage: Warum soll der Wolf wieder angesiedelt werden? – ist irreführend, aber berechtigt! Viele Bürger formulieren das so. Es halten sich aber hartnäckig Gerüchte, dass Wölfe gezielt ausgewildert wurden, was bisher nicht hinreichend bewiesen ist.

    Fakt ist, der Wolf dehnte seinen Lebensraum aus eigenem Antrieb, von Polen kommend, Richtung Westen aus, da die von uns geschaffene Kulturlandschaft durch keinen Großräuber besetzt ist. Indem wir bis jetzt nicht definiert haben wie wir eine Koexistenz verantwortbar gestalten wollen, sorgen wir indirekt für eine beispiellose Dynamik der Wolfspopulation. Denn der Wolf trifft nirgendwo auf ernstzunehmende Hindernisse, Gegenwehr oder Abwehrmaßnahmen. Unsere Weidetiere sind oft die leichtere Beute, wovon unsere Landwirte betroffen sind. Dem Wolf bieten sich ideale Bedingungen. Neben unseren freilebenden Wildtieren stehen einem Großräuber gleichermaßen alle Haus- und Nutztiere als Beute zur Verfügung.

  7. Wer könnte objektiv genug sein, also keine eigenen Interessen haben, um beurteilen zu können, ob der Wolf in Brandenburg nicht mehr vom Aussterben bedroht ist?

    Wissenschaftler, also Wildbiologen. Objektiv ist ein Ideal und somit nur schwer erreichbar! Wenn sich die Politik auf unabhängige Sachverständige einigen könnte, wäre das ein Anfang. Es darf kein Gutachten geben, welches offen oder verdeckt von irgendeiner Interessengemeinschaft finanziert wird.

  8. Muss man Wölfe gleich "entfernen"? Kann man ihnen nicht beibringen, bevor sie verhaltensauffällig werden, dass sie im Menschenraum nichts zu suchen haben?

    Unter dem Begriff Entfernen kann vieles verstanden werden. Abwehren oder aktiv vergrämen, fangen und umsiedeln und das Erlegen! Erlegen ist bei jetziger Gesetzeslage möglich, wenn ein Einzeltier als Problemwolf beurteilt wird und eine Ausnahmegenehmigung erlassen wurde. Probleme wie Zeitverzug, eindeutige Zuordnung des Einzeltieres usw. erschweren jedoch die Durchsetzung. Beibringen hieße vergrämen = z.B. Warnschüsse neben das Tier oder Schreckschüsse. Ebenso wurde schon der Einsatz von Gummigeschossen und sogar der Einsatz von Leuchtspurgeschossen diskutiert. Einiges ist grundsätzlich denkbar, anderes völlig absurd und/oder gesetzeswidrig.

    Meist lenken diese Diskussionen aber nur von einem umfassenden Lösungsansatz ab, welcher nur auf Bundesebene angestoßen werden kann.

  9. Warum keine EU-weite Richtlinie? Der Wolf kennt keine Grenzen, warum müssen wir das national machen?

    Die EU weist den Wolf als streng geschützt aus, erlaubt aber die Entnahme von Problemwölfen unter strengen Auflagen. Soweit kein Problem. Finnland und Lettland, welche als erste auf die Wolfsdynamik reagiert haben, erließen nationale Regelungen. Dagegen wurde beim EuGH geklagt, jedoch wurden die Klagen abgewiesen. Es gibt also die Möglichkeit bereits. Nur ist mit Klagen zu rechnen, weshalb die Politik davor zurückschreckt.

    Würde aber der günstige Erhaltungszustand, also die Populationsstärke in einem bestimmten Gebiet aufgrund wildbiologischer Erkenntnisse zahlenmäßig benannt, wäre klar ab welchem Bestand der Wolf nicht länger vom Aussterben bedroht ist. Das ist wissenschaftlich möglich, auch unter Berücksichtigung der genetischen Vielfalt. Dann entfiele der uneingeschränkte strenge Schutzstatus durch eine Anhangsänderung der FFH Richtlinie V (Flora-Fauna-Habitat Richtlinie). Somit könnte der Wolf dann wie jedes andere Wildtier behandelt werden, wenn er nicht mehr vom Aussterben bedroht ist!

    Da alle EU Länder nationale Jagdgesetze aufgrund unterschiedlicher, Traditionen, natürlicher Bedingungen und Tierarten haben, könnte keine EU-Gesetzgebung das alles abbilden.

    Auf Deutschland bezogen heißt das: Aufnahme in die Bundeswildschutzverordnung und in das Bundesjagdgesetz. Damit allein würde der Wolf noch nicht zur jagdbaren Wildart. Aber die Rahmenbedingungen zur Hege dieser Wildart wären dann formuliert und anwendbar.  Natürlich nur unter der Voraussetzung das der günstige Erhaltungszustand erreicht und festgestellt wurde.

  10. Es gibt viele dringliche Themen im ländlichen Raum, ist dagegen das Thema Wolf nicht unerheblich!

    Es ist in aller Munde. Die öffentliche Diskussion  ist allgegenwärtig, total verzerrt, von Halbwissen bestimmt oder wird von AfD-Fraktionen in den Bundesländern als Mittel der Selbstdarstellung genutzt. Letzteres ist gewählten Mandatsträgern unwürdig. AfD Forderungen verstoßen gegen geltendes EU-Recht, weshalb der Umweltminister für gesetzlich zulässige Regelungen plädieren muss.

    Der WOLF ist mein Thema und da gibt es Lösungsansätze die nur fraktionsübergreifend bearbeitbar sind. Aus politischem Kalkül wird das aber unterlassen.

  11. Von der Politik "totgeschwiegen" ist eher nicht das richtige Wort. Vielleicht eher: "Von anderen Themen aus dem engen Bereich der Aufnahmefähigkeit der Bevölkerung verdrängt".

    Was für eine Formulierung. „Totgeschwiegen“ weil keine Partei die Wolfsproblematik auf Bundesebene lösungsorientiert thematisiert. Aus vielschichtigen Gründen und weil es hinter den Kulissen widerstände starker Interessengruppen gibt.


Hier können Sie eine Frage stellen:

    Bitte alle Felder ausfüllen!