Veranstaltungen

Hinweise zu anstehenden Veranstaltungen


Podiumsdiskussion am 16.09.2017 im Hainholz / Pritzwalk:

Thema: Aktives Wolfsmanagement - Wie geht‘s rechtlich?

Änderungen nach Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes können nicht allein von einem Bundesland herbeigeführt werden!

Eine Abstimmung auf Bundesebene mit den Nachbarländern, insbesondere Polen, ist erforderlich und bedarf der Zustimmung der EU. Dauerhaft niedergelassen haben sich Rudel in Brandenburg (24), Sachsen (18), Sachsen-Anhalt (11), Niedersachsen (11) und Mecklenburg-Vorpommern (4). In Bayern sind zwei Paare und in Thüringen ein Einzeltier bekannt.

Änderung der Rechtsgrundlagen:

Der Bundestag möge beschließen, dass die Tier-art Wolf in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) auf-genommen wird und gemäß § 2 Abs.1. BJagdG als jagdbare Wildart dem Jagdrecht unterliegt. Der zuständige Fachausschuss muss ein Gutachten zum günstigen Erhaltungszustand der Wildart Wolf beauftragen, welches die Wolfsbestände der Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern populationsübergreifend wildbiologisch beurteilt!

Wolfsmanagement muss bestandserhaltend orientiert sein und dem Schutz der Nutztierbestände vor dem Großraubtier Rechnung tragen.


Bereits stattgefundene Veranstaltungen:

Podiumsdiskussion am 02.09.2017 in Stölln:

Thema: Wolfsregulierung & Wolfsmanagement - Doppelstrategie für den ländlichen Raum?!

Es diskutieren:

Nach den Schlussworten der Podiumsteilnehmer besteht für das Publikum die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen oder nachzufragen. 

Begrüßung und Einführung: Mario Borchert
Moderation der Veranstaltung: Gregor Beyer

Über das Thema: "Der Wolf und seine Auswirkungen auf die Landnutzung in den ländlichen Räumen"

Mensch und Wolf als Teil der Biodiversität. Einsicht in die Notwendigkeit der Regulierung - Wissenschaft oder Politik. Deutschland ist keine Wildnis, sondern ein dicht besiedeltes Kulturland. Fast alles ist von Menschen gestaltet. Der Mensch greift regulierend in die Natur ein und muss folglich auch, unter bestimmten Voraussetzungen, in die Tierwelt eingreifen können.

Die Akzeptanz des Wolfes als Großraubtier wird nur gelingen, wenn die direkt Betroffenen, in erster Linie die Landnutzer, die Land-/Forstwirte und Jäger, bei allen Entscheidungen im Umgang mit diesen Tieren von Anfang an mit eingebunden sind. 

Um das Konfliktfeld Wald und Wild, Nutz-/Wildtiere und Großraubtier professionell zu bearbeiten, muss zunächst die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes der Wolfspopulation von der Politik entkoppelt und wildbiologisch beurteilt werden. Unabhängiges Fachpersonal muss beratend und ggf. zur Beurteilung von Gefährdungs- und Konfliktsituationen zur Verfügung stehen. Verhaltensauffällige Großraubtiere, die Menschen gefährden könnten, sind unverzüglich aus den Siedlungsräumen zu entnehmen. Wenn der Wolfsbestand regional oder großflächig länderübergreifend eine über-lebensfähige Population erreicht hat, oder un-zumutbare Schäden entstehen, soll er aus-schließlich auf Grundlage fachlicher Expertisen jagdlich reguliert werden können.